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BGH, 22.04.1991 - II ZR 97/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streitwertbemessung bei einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung eines Geschäftsführervertrages
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.02.1986 - IX ZR 114/85
Festsetzung des Gebührenstreitwerts einer Feststellungsklage über das Bestehen …
Auszug aus BGH, 22.04.1991 - II ZR 97/90
Der Prozeßbevollmächtigte des Klägers erstrebt mit den von ihm gegen diesen Beschluß erhobenen Gegenvorstellungen unter Berufung auf den Beschluß des IX. Zivilsenates vom 13. Februar 1986 (IX ZR 114/85, NJW-RR 1986, 676) entsprechend § 17 Abs. 3 GKG eine Bemessung des Streitwertes mit insgesamt 372.500,- DM (3-facher Jahresbetrag von Gehalt und Tantieme abzüglich 20 %: 360.000,- DM; Zahlungsantrag: 12.500,- DM). - BGH, 15.02.1968 - II ZR 92/66
Beendigung eines Dienstverhältnisses durch eine Kündigungserklärung - Ausschluss …
Auszug aus BGH, 22.04.1991 - II ZR 97/90
Nach diesem Vortrag geht der Senat davon aus, daß das Interesse des Klägers an der Erfüllung des Geschäftsführervertrages, der noch für die Zeit vom 1. Dezember 1988 bis zum 31. März 1993 verbindlich war, unter Berücksichtigung von dem Kläger verdienter, ihm anzurechnender Beträge im Sinne der §§ 324 Abs. 1 Satz 2, 615 Satz 2 BGB (vgl. dazu Sen.Urt. v. 15. Februar 1968 - II ZR 92/66, WM 1968, 611 sowie Fleck, WM 1968, SB 3 S. 8) von den Parteien im Rahmen des von ihnen geschlossenen Vergleichs übereinstimmend mit 210.000,- DM angenommen worden ist.